Stellungnahme zum Referentenentwurf des sächsischen Vergabegesetzes

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen („Sächsisches Vergabegesetz“) veröffentlicht.

Wir begrüßen prinzipiell den Vorstoß des Kabinetts die Gesetzes-Novellierung auf den Weg zu bringen, die erstmals ausdrücklich grundlegende soziale und ökologische Kriterien aufführt. Die Benennung der ILO-Kernarbeitsnormen, die Prüfung auf fair gehandelte Produkte und die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und CO2-Bilanzen sind wichtige Schritte.

Kritisch zu betrachten sind die weitgehende Freiwilligkeit und die großzügigen Ausnahmeregelungen für die kommunalen Auftraggeber. Durch die Freiwilligkeit in der Anwendung sozialer und umweltbezogener Aspekte werden keinerlei Anreize für die Änderung der bisherigen Beschaffungspraxis geschaffen. Wir fordern daher verbindliche Regelungen ohne Ausnahmen für Kommunen, damit faire und nachhaltige Beschaffung nicht allein auf dem persönlichen Engagement engagierter Mitarbeiter*innen beruht, sondern strukturell verankert wird. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sollte der Mindeststandard für öffentliche Aufträge sein.

Unsere ausführliche Stellungnahme gibt es hier:

Stellungnahme des ENS als PDF

Als ENS engagieren wir uns in der Allianz SACHSEN KAUFT FAIR, gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) – Bezirk Sachsen, dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Landesverband Sachsen, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und dem Bistum Dresden – Meißen.

Hier geht es zur gemeinsamen Stellungnahme der Allianz SACHSEN KAUFT FAIR:

Stellungnahme zum Referentenentwurf des sächsischen Vergabegesetzes