Stellungnahme des ENS zu Ugandas Anti-Homosexualitätsgesetz 2023

Am 29. Mai 2023 erreichte uns die schockierende Nachricht, dass der Präsident Ugandas, Yoweri Kaguta Museveni, das Anti-Homosexualitätsgesetz unterzeichnet hat und es damit nun offiziell in Kraft tritt. Wir sind bestürzt darüber, dass es in Uganda nun ein Verbrechen ist, an homosexuellen Handlungen beteiligt zu sein. Es sieht die Todesstrafe oder eine lebenslange Haftstrafe für bestimmte gleichgeschlechtliche Handlungen vor, bis zu 20 Jahre Gefängnis für die „Anwerbung, Förderung und Finanzierung“ gleichgeschlechtlicher „Aktivitäten“, und jede Person, die wegen „versuchter schwerer Homosexualität“ verurteilt wird, muss mit einer 14-jährigen Haftstrafe rechnen. Was die Anti-Homosexualitätskampagne betrifft, ist Uganda keine Ausnahme. In den vergangenen Jahren wurden die Rechte von LGBTQ+ laut ILGA Database auch in anderen ostafrikanischen Ländern eingeschränkt. Die Sprecherin des Parlaments, Anita Annet Among, veröffentlichte am 29.05.2023 auf ihrem Twitter-Account eine Erklärung zum unterzeichneten Anti-Homosexualitätsgesetz.

Was bedeutet dieses Gesetz für die betroffenen Menschen in Uganda?

Das Gesetz verstößt gegen die allgemeinen Menschenrechte, es beraubt die Menschen ihrer Identität, es setzt sie der Diskriminierung Angst und der Gewalt durch staatliche Vertreter*innen wie Polizei aber durch LGBTQ-Gegner*innen aus der Bevölkerung aus. Das Gesetz stieß deshalb nach seiner Verabschiedung weltweiten Aufschrei auf starke Kritik. In einer gemeinsamen Erklärung vom 29. Mai 2023 sehen die Leiter*innen des globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, UNAids und der US-Global-Aids-Koordinator und Sonderbeauftragte für globale Gesundheitsdiplomatie sowie das US-Außenministerium das Gesetz als große Gefahr an, was die Fortschritte Ugandas bei der HIV-Bekämpfung betrifft. „Die mit der Verabschiedung des Gesetzes verbundene Stigmatisierung und Diskriminierung hat bereits dazu geführt, dass der Zugang zu Präventions- und Behandlungsdiensten eingeschränkt ist. LGBTQI+-Menschen in Uganda fürchten zunehmend um ihre Sicherheit und Menschen werden aus Angst vor Angriffen, Bestrafung und weiterer Marginalisierung davon abgehalten, lebenswichtige Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen“, heißt es in der von Peter Sands, Winnie Byanyima und John Nkengasong unterzeichneten Erklärung. Zu den Reaktionen gegen dieses Gesetz gehörte auch eine von Prof. Sylvia Tamale, einer ehemaligen Juraprofessorin an der Makerere-Universität, die zusammen mit zehn anderen Stipendiat*innen eine Petition gegen dieses Gesetz startete. Auch aus Deutschland gab es ein Echo: „Das Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda verletzt grundlegende Menschenrechte, zu denen sich Uganda verpflichtet hat und die in der Charta der Afrikanischen Union verankert sind. Gleichgeschlechtliche Liebe ist kein Verbrechen,“ schrieb Svenja Schulze, Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf Twitter.

Homosexualität ist keine Straftat, im Gegenteil, sie ist Teil der menschlichen Vielfalt. Als ENS e.V. zeigen wir unsere Solidarität gegenüber allen, die von diesem Gesetz körperlich oder psychisch betroffen sind, und verurteilen jede Handlung, die die universellen Menschenrechte einschränkt. Für uns heißt Demokratie, dass der Staat allen Menschen gegenüber einen Schutzauftrag hat. Als ENS e.V. fordern wir uns daher die Einhaltung der Menschenrechte in Uganda. Wir setzen uns dafür ein, den durch das Gesetz unterdrückten Menschen die Möglichkeit zu geben sich öffentlich äußern zu können.