Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Über unseren Dachverband die agl sind wir Mitglied der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V.. Im letzten Newsletter verwies die Allianz auf die Rede von Ferda Ataman bei der Feier zum 20. Geburtstag von Attac Mitte Februar: „Auch Vereine von Schwarzen Menschen und People of Color bekommen inzwischen Briefe vom Finanzamt, weil die Frage nicht geklärt ist, ob Engagement gegen Rassismus und Empowerment für Minderheiten gemeinnützig ist.“
Ihre Rede gibt es hier.
Nach einem Austausch mit Mitgliedern des Bundestages der SPD schlägt die agl nun vor, vermehrte Aktionen in den Bundesländern zu starten, damit auch auf Länderebene die Situation der bildungspolitisch und politisch agierenden Vereine bekannter wird und deren Recht auf Gemeinnüztigkeit nicht mehr eingeschränkt wird. ENS-Mitglieder können auf Nachfrage gern eine Kopie des Protokolls des Gespräches erhalten.
Nachdem das ENS von unserer Mitgliedsgruppe gebeten wurde einen Brief an das Finanzministerium des Freistaates zu schreiben, gibt es nun noch aktuellere Informationen: Ende Februar haben Bund und Länder eine Art Moratorium beschlossen, nach dem bis Ende 2021 keinem Verein mehr die Gemeinnützigkeit mit Bezug auf das attac-Urteil entzogen werden soll. Hier ein Artikel dazu.
Nicht destotrotz: Aktiv werden für ein reformiertes Gemeinnützigkeitsrecht, in dem z.B. auch Klimaschutz und Nachhaltigkeit als anerkannte gemeinnützige Vereinszwecke aufgeführt werden, könnt ihr trotzdem. Auf der Webseite der Bürgergesellschaft finden sich dazu auch Hinweise.