Aktuelles zum Landeshaushalt 2023/24 und Bundeshaushalt 2023

Landeshaushalt 2023/24

Der Entwurf des Sächsischen Doppelhaushalts 2023/24 wird derzeit in den Gremien des Landtags verhandelt. Nach diversen Anhörungen (am 14.10.2022 z.B. wieder im Ausschuss für Schule und Bildung) und Ausschussberatungen wird der Haushalt hoffentlich am 19./20.12.2022 beschlossen. Auf den Haushaltsmeetings der SPD wird ausführlich auch zu Einzelplänen der jeweiligen Ministerien informiert und erhält man eine gute Übersicht über den Zeitplan: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/dhh2324/ .

Zum Thema BNE wurde das ENS als Sachverständige der CDU für die Anhörung zum Antrag der Koalition zum Thema „Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Verbraucherbewusstsein in der schulischen Bildung im Freistaat Sachsen stärken“ eingeladen. Dazu haben die GRÜNEN im Nachhinein eine Pressemitteilung herausgegeben. Unsere Forderung, die sogenannten Servicestellen BNE stärker zu fördern, als bisher vom Kultusministerium (SMK) vorgesehen bzw. vom Finanzministerium im Entwurf festgelegt, wurde sichtbar und wird in die Verhandlungen mit aufgenommen, vor allem aber die auch vom Landesverband Nachhaltiges Sachsen während der Anhörung eindrücklich vorgetragene Dringlichkeit der BNE für eine zukunftsfähige und nachhaltige gerechte Entwicklung: „Bildungs für nachhaltige Entwicklung: Wissen zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind kein Nice-to-have“:  https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2022/bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung-wissen-zu-klimaschutz-und-nachhaltigkeit-sind-kein-nice-to-have/.

Die AfD quittierte unsere Anwesenheit auf der Anhörung mit einer Kleinen Anfragen zum BNE-Portal bne-sachsen.de https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10919&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=&dok_id=283857.

Für den Bereich Entwicklungszusammenarbeit innerhalb der Staatskanzlei konnten wir bisher keine Anhörung verfolgen. Es werden Mittel ausreichend für die Interregionale Zusammenarbeit (entwicklungspolitische Bildung) zur Verfügung stehen, wie auch für die bisherige Kleinprojekteförderung und Entwicklungspolitische Vorhaben des Freistaats (z.T. auch bei der Zivilgesellschaft angesiedelt). Allerdings konnte die Staatskanzlei ihre Bemühungen für eine Partnerschaft nicht gegenüber dem Finanzministerium verteidigen. Das ENS diskutiert mit Landtagsabgeordneten über einen höheren Titel für die Vernetzung mit NROs in Uganda, damit die geplante Partnerschaft mit diesem Land auch von NROs in Uganda und Sachsen begleitet werden kann.

Bundeshaushalt 2023

Das Bundeskabinett hat am 1. Juli den Haushaltsentwurf für 2023 verabschiedet. Der BMZ-Etat soll trotz globaler Krisen um 1,3 Mrd. Euro auf 11,08 Mrd. Euro gekürzt werden.  Neben einer Kürzung der humanitären Hilfe sollen alle zivilgesellschaftlichen Fördertitel stagnieren überwiegend auf dem Niveau des laufenden Jahres. Nur für den Titel Private Träger  ist eine Erhöhung vorgesehen.

Für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit sind wieder 45 Mio. geplant. agl und VENRO setzen sich für Erhöhungen ein. Denn wie die VENRO-Studie im Februar 2022 zeigte, werden nur 0,74 % (2019) der öffentlichen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance – ODA) für entwicklungspolitische Bildung veranschlagt – was deutlich unter der Empfehlung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) von 3 % der ODA liegt.

Der Haushaltsentwurf wird nach der Sommerpause im Parlament diskutiert und voraussichtlich ebenfalls Anfang Dezember vom Bundestag verabschiedet. Unser Dachverband agl – arbeitsgemeinschaft für Eine Welt-Landesnetzwerke setzt sich wie VENRO in Gesprächen für eine Erhöhung des Etats für Inlandsarbeit wie Entwicklungszusammenarbeit ein: „Die globalen Herausforderungen der Klimawende bei gleichzeitiger und wachsender globaler

Ungleichheit, multipler Krisen sowie eines Krieges mitten in Europa erfordern eine entschiedene transformative Politik und deren aktive Unterstützung durch die Menschen in unserer Gesellschaft. Die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele droht schon jetzt, deutlich gebremst zu werden oder gar zu scheitern… Die agl schlägt vor diesem Hintergrund für den Bundeshaushalt 2023 Folgendes vor: Die Mittel für die Förderung entwicklungspolitischer Bildung für das Jahr 2023 werden auf 60 Mio. EUR erhöht (Titel 68471 im Einzelplan 23, BMZ). (Aus dem Forderungspapier der agl)“

VENRO Pressemitteilung

FÜR 2023: Mittel für entwicklungspolitische Bildung des Freistaats verwaltet durch die Landesdirektion:
Anträge frühzeitig stellen an die Landesdirektion („Windhundverfahren“)

Die Sächsische Staatskanzlei hat empfohlen, Anträge für interregionale Zusammenarbeit (entwicklungspolitische Bildung) möglichst frühzeitig bei der Landesdirektion Sachsen (Chemnitz) zu stellen, da noch nicht klar ist, inwieweit wieviel Mittel 2023 zur Verfügung stehen werden. Projekte werden nach dem sogenannten Windhundverfahren entschieden, das heißt, wer zuerst kommt, wird zuerst behandelt und wenn der Topf leer ist, ist Schluss.

Erneut haben wir in unseren Gesprächen auf eine verwaltungstechnische Verbesserung bzw. eine Änderung der Förderrichtlinie gedrungen, um die Antrags- und Abrechnungsbedingungen zu erleichtern. Wir bleiben dran.

FÜR 2022: BNE-Mittel des Sächsischen Kultusministerium ausgereicht durch Stiftung Nord-Süd-Brücken

Für 2022 stehen noch letzte Mittel im Förderprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (SäLa-BNE) zur Verfügung!

Das Programm wurde im Jahr 2020 vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) ausgelobt und wird seither von der Stiftung-Nord-Süd-Brücken verwaltet.

Gefördert werden BNE-Maßnahmen im Rahmen von Kleinst- und Kleinprojekten von Vereinen mit Sitz in Sachsen in Höhe von maximal 6.000 EUR. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, eine Vollfinanzierung ist damit unter Umständen möglich. Die Projekte sollen dabei einen Beitrag zur Umsetzung der Sächsischen Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in einem der sechs dort benannten Bildungsbereiche leisten (Frühkindliche Bildung, Allgemeinbildende Schulen, Berufliche Bildung, Hochschulen, Non-formales und informelles Lernen, Kommunen). 

Besonders erstrebenswert ist die Förderung von Projektvorhaben in kleinstädtischen und ländlichen Regionen Sachsens. 

Förderfähig sind schulische und außerschulische Bildungsmaßnahmen der BNE, wie Fortbildungen und Qualifizierungen von Multiplikator*innen und Lehrenden, die Erstellung von Bildungsmaterialien und Online-Angeboten (Handreichung, Podcasts, Videos, etc.), Workshops und Projekttage, Exkursionen, usw. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen finden Sie unter Fördervoraussetzungen. Die geplanten Projekte müssen bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich (
keine Antragsfrist!), eine zügige Bearbeitung wird angestrebt. Hinweise zur Antragstellung sowie die Antragsformulare zum Download finden Sie auf unserer Webseite unter Antragstellung.
Beratung durch Cora Steckel (auch für 2023)

cora.
Cora Steckel
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin
030-42 85 14 87

mailto:c.steckel@nord-sued-bruecken.de

FÜR 2022/2023: SDG-Mittel aus dem BMZ ausgereicht durch die Stiftung Nord-Süd-Brücken

Es stehen letzte Mittel im SDG-Programm der Stiftung Nord-Süd-Brücken für Projekte der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit zur Verfügung, die noch 2022 beginnen können! 

Ihr Verein arbeitet im Rahmen von Bildungsangeboten zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDG) der Agenda 2030 und zu ähnlichen Fragestellungen wie:

  • Was bedeutet der Klimawandel für Länder des globalen Südens und des globalen Nordens? Was können wir tun?
  • Welche Zusammenhänge gibt es zwischen unserer Ernährungsweise und den Anbaubedingungen von tropischen Früchten in den Produktionsländern? Welche Alternativen kann stattdessen die regionale Landwirtschaft bieten?
  • Welche Folgen hat der russische Krieg in der Ukraine in Ländern des globalen Südens und warum?
  • Handy, Elektroauto und Textilien – Ressourcennutzung und Menschenrechte: Gleiche Rechte für alle?
  • u.v.m.

Bei Ihren Bildungsangeboten werden stets globale Zusammenhänge zwischen Ländern des globalen Südens und des globalen Nordens aufgezeigt?
Sie führen dazu an Schulen oder an außerschulischen Lernorten in Ostdeutschland/Berlin Projekttage und Workshops mit Kindern und Jugendlichen oder Ausstellungen und Informationsveranstaltungen mit Erwachsenen durch? Sie gestalten zu globalen Themen Aktionen im öffentlichen und politischen Raum, z.B. Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Kampagnen, öffentlichkeitswirksame Aktionen? Hierfür sollen Videos gedreht oder Podcasts und digitale Bildungsmaterialien erstellt werden?
Fortlaufend (zum 20. jeden Monats) können im SDG-Fonds Fördermittel von bis zu 6.000 EUR für Bildungs- und Informationsprojekte beantragt werden (nächste Antragsfrist: 20.10.2022). Zudem können zu sechs Fristen jährlich Fördermittel von bis zu 15.000 EUR beantragt werden (nächste Frist: 31.10.2022). Die Projekte können auch überjährig stattfinden (Projektlaufzeit 2022-2023) oder ausschließlich im Kalenderjahr 2023. Hinweis zu den Antragsfristen und die Formulare zum Download finden Sie hier.

Gefördert werden können eingetragene, gemeinnützige Vereinen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin. Sollten Sie über keine Vereinsstrukturen verfügen, sind Kooperationen mit Vereinen aus Ihrem Netzwerk möglich. 

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier sowie im Flyer im Anhang. Vereine, die bereits eine Förderung im Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) von Engagement Global erhalten haben, können leider nicht mehr im SDG-Fonds finanziert werden.

Bei Fragen zum SDG-Förderprogramm können Sie jederzeit gerne auf mich zukommen (per E-Mail oder telefonisch). Gerne können Sie mir auch vorab eine Skizze Ihres geplanten Projektvorhabens schicken.

Cora Steckel
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Greifswalder Str. 33a
10405 Berlin
030-42 85 14 87
mailto:c.steckel@nord-sued-bruecken.de

FÜR 2023: Förderungen für Projekte der partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit bei genialsozial ausgeschrieben

Die Sächsische Jugendstiftung freut sich nach einjähriger Pause und einem erfolgreichen Aktionsjahr im Rahmen von „genialsozial – Deine Arbeit gegen Armut“, Projektförderungen für das
Jahr 2023 ausschreiben zu dürfen.

Es können Projekte der partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit bis zu 75.000 €
gefördert werden.

Alle wichtigen Informationen zum Förderablauf und Antragstellung finden sich auf der Webseite der Sächsischen Jugendstiftung.

Frist der Antragstellung
ist der 31.01.2023.

https://www.saechsische-jugendstiftung.de/antragstellung

Der gesamte Prozess wird inhaltlich durch uns begleitet.

Deshalb könnt ihr euch gern von uns beraten lassen: Bis zum 31.12. stehe ich euch dafür noch zur Verfügung – bitte meldet euch baldmöglichst, damit wir notfalls für Januar andere Wege für eine Beratung suchen können: 03 51 43 83 78 64.

Für alle weiteren Fragen oder Unterstützung bei der Antragstellung steht Euch/Ihnen natürlich auch das Team von
„genialsozial“ gerne zur Seite:

Ansprechpartner:
Florian Sievert
Telefon: 0351-3237190-16
E-Mail: info@genialsozial.de

Sächsische Jugendstiftung
Weißeritzstraße 2 | 01067 | Dresden
info@genialsozial.de, 0351 323719017

FÜR 2022/2023: Kleinprojektfonds Auslandspartnerschaften der Sächsischen Staatskanzlei ausgereicht durch Stiftung Nord-Süd-Brücken

Auch hier stehen noch Mittel für Projekte, die in diesem Jahr beginnen sollen zur Verfügung. Sobald der sächsische Haushalt im Dezember beschlossen wird, können Projekte für 2023 bewilligt werden. Beratung und Antragstellung:

https://nord-sued-bruecken.de/foerderung/foerderprogramme/ezf-sachsen/antragstellung-ez-sac.html